Winterreifenpflicht ab 1. November
Winterreifenpflicht ab 1. November
Diese gilt auf Schneefahrbahnen, Schneematsch oder Eis. Bei Verstößen drohen empfindliche Verwaltungsstrafen. Unfälle können auch Regressforderungen von Versicherungen und (bei Personenschäden) strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Winterreifentests bei nasser Fahrbahn wenig zufrieden stellend
Generell schnitten fast alle getesteten Reifen bei Tests gut auf Schnee ab, wobei für die meisten Konsumenten aber gerade die Nassgriffeigenschaft das relevante Sicherheitskriterium darstellt, ist man doch eher auf (salz)nasser Fahrbahn oder auf Schneematsch unterwegs. Leider konnten viele Winterreifen im Test gerade hierbei nicht überzeugen.
Achtung beim Kauf neuer Winterreifen
Lassen Sie sich keinen alten Winterreifen andrehen. Das Alter eines Autoreifens kann an der Reifenwand (Flanke) abgelesen werden (DOT-Nummer). Unbenutzte Autoreifen können laut Reifenindustrie auch noch nach fünf Jahren als „neue Reifen“ verkauft werden. Mit der Zeit kommt es jedoch zur Aushärtung und schlechteren Fahreigenschaften.
link: http://ooe.orf.at/news/stories/2738921/