Angemessenheits- prüfung bei Regiearbeiten
Angemessenheitsprüfung bei Regiearbeiten
Der Oberste Gerichtshof hat im Verfahren einer klagenden Baugesellschaft gegen einen Hauseigentümer, welcher ihr zwei Aufträge über diverse Ein- und Umbauten an seinem Haus erteilte entschieden, dass einer Regievereinbarung, mit der ein bestimmtes Entgelt pro Arbeitsstunde festgelegt wird, eine nachträgliche Angemessenheitsprüfung bezüglich des Zeitaufwandes nicht entgegen steht.
Rückforderungen sind möglich
Wer irrtümlich eine vermeintliche Schuld bezahlt hat, kann seine Leistung zurückfordern, wenn er sowohl beweisen kann, dass der verrechnete Aufwand tatsächlich überhöht war, als auch, dass er sich bei Bezahlung der Rechnung im Irrtum über seine Verpflichtung befunden hat.
link:
http://ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/angemessenheitspruefung-bei-regiearbeiten