Betriebskosten- Abrechung
Betriebskosten
Betriebskosten sind jene Kosten, die durch die Benützung des Gebäudes laufend entstehen.
Zu den zählen:
– Wasserkosten – Feuerversicherung
– Rauchfangkehrung – Verwaltungskosten
– Müllabfuhr – Hausbetreuung
– Schädlingsbekämpfung – Öffentliche Abgaben
– Beleuchtung – Haftpflicht- und Leistungswasserversicherung
Betriebskostenabrechnung zahlt der Nachmieter
Ab dem 30. Juni sollte jeder Hauptmieter das Recht auf Einsicht der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres haben! Denn es ist gesetzlich festgelegt, dass der Neumieter, die Kosten übernehmen muss, obwohl er zu dem Zeitpunkt noch gar nicht in der Anlage gewohnt hat.
Es ist ein umstrittenes Thema, welches geändert gehört!
weitere Links:
http://help.orf.at/stories/1741790/
http://www.kleinezeitung.at/allgemein/ombudsmann/588943/index.do