Geldbuße wegen Preisabsprachen im Lebensmittelhandel
Geldbuße wegen Preisabsprachen im Lebensmittelhandel
Der Oberste Gerichtshof hat die gegen einen marktmächtigen inländischen Lebensmittelhandelskonzern verhängte Geldbuße von € 3 Mio. auf € 30 Mio. erhöht. Dabei ging es um Preisabsprachen im Zeitraum von Juli 2002 bis März 2012 mit Lieferanten im Bereich der Molkereiprodukte und in Bezug auf weitere 16 Produktgruppen. Im wesentlichen forderten die für den Konzern auftretenden Einkäufer regelmäßig “Margenneutralität”, wenn die Lieferanten Einkaufspreiserhöhungen verlangten, was bedeutet, dass die Marge (Spanne) des Konzerns bei einer Preiserhöhung gleichbleiben müsse. Die Voraussetzung dafür war wiederum ein dementsprechend erzielbarer höherer Verkaufspreis. Das Modell funktionierte in der Folge derart, dass die Lieferanten “empfohlene Verkaufspreise” als Richtpreise festsetzten – und diese auch den Mitbewerbern des Konzerns mitteilten, welche ebenfalls Verkaufspreiserhöhungen für diese Produkte vornahmen. Als Nachweis diente die Vorlage von Kassabons und Preisspiegeln der Konkurrenz.
Die Konsumenten zahlen mangels Transparenz ohnehin
Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass in diesem Fall gute österreichische Milch zu Dumpingpreisen eingekauft wurde, was letztlich unsere milchproduzierenden Betriebe, sprich die Bauern besonders trifft, die sich eine Milchviehhaltung unter anderem nur mehr auf Kosten immer leistungsfähigerer Kühe (Stichwort Euterbruch) leisten können.
link:
http://ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/geldbusse-wegen-verbotener-preisabsprachen-im