Gratiszahnspange: Geringe Nachfrage
Gratiszahnspange: Geringe Nachfrage
Zumindest im Burgenland bleibt die Nachfrage hinter den Erwartungen (der Zahnärzte) zurück. Mit ein Grund könnte sein, dass die festsitzenden Zahnspangen nur dann gratis verschrieben werden, wenn ein erheblicher Fehlbiss der Stufe 4 oder 5 der fünfteiligen Skala vorliegt (es fehlen Zähne, es liegen große Stufen zwischen Ober- und Unterkiefer vor, auch z.B. bei dramatischem Überbiss) und dies von einem Kieferorthopäden, der bestimmte Qualitätskriterien erfüllen muss, festgestellt wurde. Die Kinder und Jugendlichen müssen überdies im Alter zwischen zwölf und achtzehn Jahren alt sein.
Eltern ersparen sich bis zu € 5.000,– pro Zahnspange
Es lohnt sich auf jeden Fall, bei der zuständigen Krankenkasse nach einem Kieferorthopäden, der die Kriterien für eine zugelassene Planstelle erfüllt, nachzufragen.
Wer mit seinem Kind einen Wahlarzt konsultiert, sollte darauf achten, dass dieser die geforderten Kriterien erfüllt, die Chancen stehen gut, dass auch dann die Kosten ersetzt oder zumindest zum Teil refundiert werden.
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