Keine Wandlung trotz Mangel
Der Oberste Gerichtshof hat nun entgegen anderer Entscheidungen mehrfache Reparaturversuche zugelassen
Ein Fahrzeugbesitzer hatte sein Fahrzeug schon mehrfach in die Reparatur gegeben, da der Totwinkel-Assistent immer wieder Fehlfunktionen hatte; ca. alle 300-400 km kam es zu falschen Warntönen. Trotz mehrerer Reparaturversuche konnte die Werkstatt den Fehler vorerst nicht beheben. Der Fahrzeugbesitzer wollte daher sein Fahrzeug zurückgeben, rechtlich :Wandeln. Nun konnte jedoch die Werkstatt den Schaden lokalisieren und beheben.
Interessensabwägung war für den OGH entscheidend
Der OGH urteilte zu Gunsten des Autohändlers, und begründete seine Entscheidung damit, dass das Fahrzeug in der Zwischenzeit intensiv als Taxi gebraucht worden war, und daher die Rückabwicklung auf Grund des großen Wertverlustes des Fahrzeuges erschwert worden wäre.
Link:
http://ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/keine-wandlung-des-kaufvertrags-bei-kurzer