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Kündigung über WhatsApp ungültig

Kündigung über WhatsApp ungültig

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass eine Kündigung über WhatsApp nicht gültig ist. Anlassfall war das Foto eines Kündigungsschreibens, das eine Zahnärztin über die Nachrichten-App an eine Mitarbeiterin verschickte, weil es demnach nicht das Schriftformgebot des Kollektivvertrages erfülle.

Streit wegen Kündigungsentschädigung

Vor Gericht stritten die Zahnärztin und ihre ehemalige Angestellte dann um die Kündigungsfrist. Die Zahnärztin hatte das Foto am 31.10.2014 via WhatsApp verschickt, die ehemalige Praxis-Mitarbeiterin vertrat die Meinung – da ihr die schriftliche Kündigung erst am 4.11.2014 zugegangen sei – ihr stehe unter Zugrundelegung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsletzten eine Kündigungsentschädigung bis zum 31.1.2015 zu.

OGH-Klarstellung zur “Beweisfunktion”

Der OGH stellte klar, dass die Schriftform einer Kündigung eine wichtige Beweisfunktion besitzt. “Ein bloß über WhatsApp auf das Smartphone des Empfängers übermitteltes Foto der Kündigungserklärung erfüllt die vorstehenden Zwecke schon deshalb nicht, weil es der Empfänger der Nachricht ohne weitere Ausstattung und technisches Wissen nicht ausdrucken kann”, auch sei nicht ausreichend gewährleistet, dass der Empfänger den Inhalt der Erklärung und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnehmen könne.

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http://wien.orf.at/news/stories/2745251/