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Medizinische Notwendigkeit bei Krankenversicherung

Medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung in der Krankenzusatzversicherung

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass es nicht auf den tatsächlichen Behandlungserfolg, sondern darauf, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Anordnung (im gegenständlichen Fall vor der Brustverkleinerung) nach den medizinischen Erkenntnissen geeignet erschien, den angestrebten Behandlungserfolg herbeizuführen.

Rückenprobleme – Ärzte empfahlen Brustverkleinerung Hintergrund der Entscheidung ist der Fall einer Frau, die seit Jahren an massiven – bisher erfolglos behandelten – Rückenproblemen litt. Ihr Operateur empfahl ihr die Brustverkleinerung und erwartete eine Verbesserung des Beschwerdebildes nach Resektion von je 500g ihrer Brüste. Tatsächlich wurden ihr – ohne ihre Einflussnahme- lediglich 184g rechts und 165g links entfernt, woraufhin ihre Krankenversicherung die Deckung der Operationskosten ablehnte. Auch beide Vorinstanzen entschieden, dass keine medizinisch indizierte Heilbehandlung vorliege.

link:

http://ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/medizinische-notwendigkeit-der-heilbehandlung-in