Schwangerer Lehrling – Kündigung in der Probezeit
Schwangerer Lehrling – Kündigung in der Probezeit
Als ein weiblicher Lehrling ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft bekannt gab, löste dieser das Lehrverhältnis mit der Bemerkung: “Jetzt haben wir zwei Schwangere und zwei Behinderte” auf und erklärte, bei Fortführung der Lehre würde für sie eine Eiszeit anbrechen und niemand mehr dürfe mit ihr reden (!).
Verdienstentgang und Geschlechtsdiskriminierung sowie dadurch bedingte persönliche Beeinträchtigung
Der Oberste Gerichtshof sprach ihr den Ersatz des Vermögensschadens aufgrund entgangener Lehrlingsentschädigung und einen Betrag für den erlittenen immateriellen Schaden, weil der Arbeitgeber gegen das Verbot der unmittelbaren Geschlechtsdirkriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz verstoßen hat, zu.
Kann man während der Probezeit nicht jederzeit beiderseitig die Lehre beenden?
Die Auflösung eines Lehrverhältnisses während der Probezeit Ist zwar jederzeit auch begründungslos möglich, nicht jedoch, wenn dies wie im gegenständlichen Fall tatsächlich wegen der Schwangerschaft erfolgt. Der Arbeitgeber hätte beweisen müssen, dass er das Lehrverhältnis auch ohne der Schwangerschaft beendet hätte, im konkreten Fall hat er dem Lehrling zuvor auf Nachfrage jedoch gesagt, dass “alles passe”, sodass diese Argument nicht in Betracht kam.
link:
http://ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/arbeitgeber-kuendigt-weiblichen-lehrling-in-der