Konsumenteninformation
des Verbandes

01 / 344 01 01

Montag - Freitag: 0730 - 1730

Tariferhöhung zu spät bemerkt

Handytariferhöhungen

Etliche Handykunden bemerken erst im Nachhinein, dass sie über eine Erhöhung ihres Handytarifs informiert wurden. Die Mitteilung wird zusätzlich zur Rechnung im Anhang per E-Mail versendet.

Grundgebühr + Mehrwertsteuer

Die Grundgebühr wurde erhöht – zugegeben es sind noch immer € 10,- aber nicht mehr brutto sondern netto. Mit der zusätzlichen Mehrwertsteuer kommt die Grundgebühr auf € 12,- brutto!

Tarifänderungen müssen mindestens ein Monat vorher bekannt gegeben werden, allerdings bemerken es viele Kunden nicht auf Anhieb. Denn die Information wird mit der Rechnung via E-Mail verschickt und da viele Konsumenten eine Flatrate haben, wird diese dann nicht jedes Monat angesehen.

Im wesentlichen darf der Kunde seinen Vertrag kündigen, dies muss jedoch vor dem Inkrafttreten der Tariferhöhung geschehen > sobald der Konsument das verpasst, stimmt er der Tariferhöhung zu!
Es wird geraten, die kostenlose Papierrechnung anzufordern, denn Briefe werden in der Regel immer geöffnet und somit die Information über Änderungen auch sofort gelesen.

weitere Links:

http://help.orf.at/stories/1744649/