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Wer zahlt VW Besitzern den Schaden

 Wer zahlt VW Besitzern den Schaden  

Laut einem deutschen Rechtsgutachten hänge es von der konkreten Ausgestaltung der Rückrufanordnung ab, ob und inwieweit das Unternehmen bestimmte Folgekosten tragen muss. Es stellt sich daher die Frage, ob es zu einer gegen VW wirksamen Anordnung durch das dem Verkehrsministerium unterstehende Kraftfahr-Bundesamt kommen wird, wonach VW auch Folgekosten wie Ersatzwagen während der Reparatur, Mängel in Folge der Reparatur – wie z.B. ein geringerer Wiederverkaufswert (Eurotaxliste) oder Verdienstausfall zu tragen hat. Auch ist noch nicht klar, ob das deutsche Kraftfahr-Bundesamt das genannte Gutachten öffentlich macht, sodass sich betroffene Konsumenten bei Rechtsstreitigkeiten darauf beziehen können.

 Gewährleistungsansprüche verjähren bereits nach 2 Jahren

Diese Frist ist bei vielen VW-Besitzern schon abgelaufen. Es wäre auch in Österreich höchst an der Zeit, das geltende Gewährleistungsrecht (Herstellerhaftung) auf den Prüfstand zu stellen. Auch gibt es hierzulande keine Möglichkeit, eine sogenannte Musterfeststellungsklage mit allgemeiner verjährungsunterbrechender Wirkung zu führen. Auch der Nachweis, dass VW gegen Schutzgesetze (Betrug, vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung) verstoßen habe, wird zu erbringen sein, um  Schadenersatzansprüche geltend machen zu können die noch nicht verjährt sind.

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