Wettgesetz für Spielerschützer zu lax
Wettgesetz für Spielerschützer zu lax
Die Neuregelung des Wiener Wettgesetzes, dessen Entwurf derzeit der EU in Brüssel zur Genehmigung vorliegt, geht Spielerschützern nicht weit genug, der Automatenverband wehrt sich naturgemäß dagegen. Demnach sollen Livewetten (welche als Ersatz für die ohnehin schon verbotenen Automaten gelten) verboten werden, Wettlokale sollen zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr geschlossen haben und Minderjährige überhaupt nicht wetten dürfen.
Werden sich Spieler davon abhalten lassen?
Befürchtet werde, dass sich das Glücksspiel und die Wetten in den privaten Bereich zurückziehen und Internet-Wettanbieter außerhalb der EU frequentiert würden.
Das von den Spielerschützern bemühte Argument des “Residenzverbotes” (bis in die 80er Jahre durfte niemand in der Ortschaft in welcher er lebte, spielen) wird dies im Internet-Zeitalter also auch nicht verhindern können. Zumindest die Hälfte der spielsüchtigen Patienten gibt indes an, unter 18 Jahren zu spielen begonnen zu haben.
Eine öffentliche Sensibilisierung dafür, welches Leid Spielsüchtige über sich und ihre Koabhängigen (Familien und Freunde) bringen, findet zwar zum Teil schon statt, oftmals tut man das Problem jedoch ab, indem man an die Eigenverantwortung der Betroffenen appelliert. Dabei handelt es sich um Kranke auf deren Kosten Kasse gemacht wird.
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