Konsumenteninformation
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Zahlscheingebür illegal

OGH bestätigt erneut die Unzulässigkeit der Zahlscheingebühr

Noch immer versuchen einige Unternehmen sich nicht an das Verbot der Zahlscheingebühr zu halten. Nicht nur für Mobilfunkbetreiber, auch für Versicherungen oder andere Geschäftsbereiche gilt das Gesetz seit 2009. Gerne wird versucht sich mit Umschreibungen doch noch unberechtigt Geld vom Verbraucher zu holen.

Wie kann sich der Konsument wehren?

Zum einen kann der Konsument gegen die Rechnung Einspruch erheben. Sollte der Betreiber nicht wunschgemäß reagieren, kann man natürlich einen zuviel bezahlten Betrag auch einklagen. Diesen Weg werden wohl die wenigsten Konsumenten gehen, da ihnen der Aufwand für die paar Euro zu viel erscheint.

Mann kann aber den Unternehmer dadurch strafen, in dem man bei nächster Gelegenheit den Vertrag kündigt, und sich einen Geschäftspartner aussucht, welcher die Vorgaben konsumentenfreundlich einhält.

Links:

http://ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/zahlscheingebuehr-ist-rechtswidrig?ou=zahlschein

http://www.konsumentenschutz.gv.at/konsumentenfragen/Mein_Alltag/Aktuelles/OGH:_ein_weiteres_Nein_zur_Zahlscheingebuehr