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Wespenstich kann als Unfall gelten

Wespenstich kann als Unfall gelten

Der Begriff Unfall ist im Versicherungswesen definiert. Dabei geht es immer um eine plötzlich von außen einwirkende Kraft oder Gewalt. Bis zum höchsten Gericht wurde nun der Fall eines Versicherungsnehmers durch gefochten. Letztendlich gilt nun: Wespenstiche gelten als Unfall.

Paradoxe Weise bekamen die Erben trotzdem kein Geld

Im vorliegenden Fall war der Versicherungsnehmer schon vor Abschluss der Versicherung allergisch auf Wespenstiche. Daher wurde durch das Gericht in dem speziellen Fall entschieden, das dem Versicherungsnehmer bzw. den Erben kein Geld zusteht, da der Tod des Verunfallten auf die Unverträglichkeit zurückzuführen war.

Link:

http://ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/wespenstiche-erfuellen-den-unfallbegriff-in-der