Konsumenteninformation
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49 Klagen gegen Fluglinien eingereicht

49 Klagen gegen Fluglinien eingereicht

In 19 Fällen waren  Konsumentenschützer der bereits erfolgreich. Es geht dabei unter anderem um die Verweigerung von Entschädigungen bei Annullierungen oder Gebühren bei Flugstornos.

 Musterprozess gegen Ryanair

 Anlassfall war der Rückflug eines Ehepaares von London nach Linz, welches rechtzeitig zwei Stunden vorher am Flughafen zum Check-in erschienen war. Weil aber nur drei Schalter besetzt waren, versäumte es letztlich den Flug. Ryanair bot lediglich an, gegen Aufzahlungen von € 160,- pro Person zwei Tage später(!) zu fliegen, was die Konsumenten verständlicherweise ablehnten und eine andere Fluglinie nahmen. Zu Hause forderten sie von Ryanair die Rückflugskosten ein, worauf monatelang keine Reaktion der Billigfluglinie erfolgte. Auf eine schriftliche Intervention des Konsumentenschutzes reagierte Ryanair mit Beschuldigung des Ehepaares (zu spätes Erscheinen am Flughafen), sodass nunmehr Klage eingereicht wurde, wobei für die Konsumentenschützer feststeht, dass Ryanair sowohl die Kosten des Rückfluges als auch eine Entschädigung von € 250,- pro Person wegen Nichtbeförderung bezahlen muss.

 link:

http://ooe.orf.at/news/stories/2742991/