Auflockerung bei Sicherheitskontrolle
Gute Nachricht für Flugpassagiere: Auflockerung der Flüssigkeitsbestimmungen bei Sicherheitskontrolle
Seit dem 31. Jänner 2014 ist es weltweit erlaubt, erworbene Flüssigkeiten im Duty-free shop (auch mehr als 100 ml) im Handgepäck zu transportieren. Die Artikel müssen inklusive Einkaufsbeleg in versiegelten Sicherheitsbeuteln verpackt werden und dürfen bis zum Zielflughafen nicht geöffnet werden. Lebensmittel wie Babynahrung, Flüssigkeiten bis zu 100 ml und auch Medikamente (natürlich unter bestimmten Voraussetzungen) können weiterhin in wiederverschließbaren Plastiksackerln im Handgepäck befördert werden.
Die Sicherheit der Flugpassagiere ist oberste Priorität, deshalb wird alles sehr genau kontrolliert und begutachtet. Die Flüssigkeitsvorschriften gibt es nicht um die Reisenden zu ärgern, sondern um terroristische Anschläge auf Flugzeuge zu verhindern. Ein Beispiel zur Anwendung der neuen Regelung wäre, wenn eine Passagier in London im Duty-Free Shop einkauft und dann mit Umsteigen nach Berlin oder Paris nach Wien zurückfliegt.
Aufhebung aller Flüssigkeitsverordnungen
Die neuen Flüssigkeitsbestimmungen verdanken wir den neuen Sicherheitsscannern, welche die Sprengstoffe nun gleich detektieren können! Der Flughafen Wien ist bereits mit den neuen Flüssigkeitsdedektoren ausgerüstet und startklar. Es wird gehofft bis 2016 alle Flüssigkeitsverordnungen aufheben zu können.
weiter Links:
http://help.orf.at/stories/1730736/
https://www.btu.at/NEWS/News-Archiv/SUI-Ab-heute-Neue-Fluessigkeitsregelung-am-Flughafen
http://viennaairport.com/jart/prj3/va/main.jart?rel=de&reserve-mode=active&content-id=1249344074238