Konsumenteninformation
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Der PIN-Code war in der Geldbörse

Mit gestohlener Bankomatkarte wurde das Konto leer geräumt

Einer Dame wurde im Innviertel die Geldbörse im Supermarkt gestohlen. Leider beinhaltete diese nicht nur die Bankomatkarte sondern auch noch den PIN-Code. Die Folge: das Konto wurde leer geräumt.

Haftungsausschluss für die Bank

Für die Bank ist dieses verhalten in der Regel ein klarer Haftungsausschluss.  Den wer den Geheimcode unvorsichtig aufhebt, oder gar bei der Karte verwahrt, haftet selbst für den entstandenen Schaden. Daher NIEMALS den PIN-Code in der Geldbörse mitführen!

Link:

http://ooe.orf.at/news/stories/2679071/