Konsumenteninformation
des Verbandes

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Fluggastrechte

Was sind Fluggastrechte?

Fluggastrechte sollen zur Verstärkung der Ansprüche von Passagieren dienen. Wichtig dabei ist, das die Flüge innerhalb der EU angetreten werden, oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden und einen EU-Flughafen als Ziel haben!

Diese Verordnung befasst sich mit drei Kategorien inakzeptabler Beförderungsleistungen:

– Nichtbeförderung
– Annullierung
– Verspätung

Flug wegen Vulkanasche annulliert

Herr R. buchte eine Reise nach Indonesien um seine Verwandten dort zu besuchen. Beim Rückflug gab es aber ein Problem, sein Flug nach Singapur wurde wegen Vulkanasche annulliert. Der Konsument erhielt eine Annullierungsbestätigung und es wurde ihm erklärt, dass er sich um das weitere selber kümmern muss. Die Frau von Herrn R. kontaktieren das Reisebüro, doch dieses konnte nichts unternehmen. Der Konsument setzte sich mit der Fluglinie in Verbindung und die erklärten ihm, dass er noch einpaar Tage warten müsse. Da Herr R. aber wieder arbeiten gehen musste, buchte er sich noch ein Ticket nach Hause, für welches er € 1.070,- bezahlte.
Familie R. nahm an das sie eine Rückzahlung des extra bezahlten Tickets erhalten werden.

Da Fluggastrechte nur in der EU gelten, erhielt Herr R. als Kulanzklösung € 288,- rückerstattet.

weitere Links:

http://help.orf.at/stories/1740176/

http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm