Konsumenteninformation
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Handy-Vertragskündigungen

Schwierigkeiten bei Vertragskündigungen

Jeder kennt es…Vertragskündigungen sind nicht einfach! Da muss man Fristen einhalten, auf eine bestimmte Art und Weise die Kündigung verfassen und auf Wunsch des Mobilfunkanbieters das Schreiben per E-Mail, Fax oder Brief wegschicken.

Schriftliche Kündigung

Was kann man unter “schriftliche Kündigung” verstehen?!
Der Kunde muss eine unterschrieben Kündigung per Brief oder Fax an den Betreiber schicken, ansonsten ist es keine legitime Kündigung!

Das ist der Fehler den viele Konsumenten machen – per Email einen Vertrag zu kündigen. Doch trotz einer falschen Kündigung, ist der Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet sich beim Kunden zu melden und nicht einfach den Vertrag weiterlaufen zu lassen!

Nun wurde deshalb vom obersten Gerichtshof ein Urteil verfasst, welches besagt: “wird eine unwirksame Kündigung nicht rechtzeitig – etwa binnen 3 Wochen – zurückgewiesen, so ist das als Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhlätnisses anzusehen.

Trotz dessen haben es Kunden nicht immer leicht, auch wenn sie alles richtig machen.

weitere Links:

http://help.orf.at/stories/1743030/

https://www.tarife.at/ratgeber/handyvertrag-kuendigen-muster-kuendigungsbrief