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Ist der Mieter mitverantwortlich an Schimmelbildung?

Ist der Mieter mitverantwortlich an Schimmelbildung?

Ein zu Wohnzwecken vermietetes Objekt muss in ortsüblicher Weise auch genutzt werden können.Kann durch normales Lüftungsverhalten des Mieters die Schimmelbildung nicht verhindert werden, ist der Vermieter dafür verantwortlich.

Oberster Gerichtshof hob Entscheidungen der Vorinstanzen auf

Ein Mieter muss weder bei Beginn noch im Laufe des Mietverhältnisses mit Schimmelbildung rechnen. Dass eine Feuchtigkeitsbildung durch Atmung, Wäsche waschen, Kochen, etc.) zurückzuführen sein, hat nichts mit Fehlverhalten des Mieters zu tun.

 

links:

http://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/mitverantwortlichkeit-des-mieters-an-schimmelbildung/

http://derstandard.at/2000067676563/Mieter-muessen-Schimmel-nicht-hinnehmen