Keine Rückforderung von Ausbildungskosten
Keine Rückforderung von Ausbildungskosten bei Austritt aus dem Arbeitsverhältnis wegen Mutterschaft
Der OGH (Oberste Gerichtshof) hat nun über eine versuchte Rückforderung von bezahlten Ausbildungskosten des Arbeitgebers entschieden. Eine Mitarbeiterin hatte ein Ausbildung begonnen und hat ihre Arbeit auf Grund der Mutterschaft abgebrochen.
OGH hat hier eine Gesetzeslücke festgestellt
Durch das Gericht wurde festgestellt, dass in diesem Bereich das Gesetz nicht ausreichend formuliert ist, aber im Sinne der vorliegenden ähnlichen Regelungen im Zuge der Mutterschaft gegen das Unternehmen entschieden. Die Mutter muss daher den Betrag nicht zurückzahlen.
Link:
http://ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/keine-rueckforderung-von-ausbildungskosten-bei