Konsumenteninformation
des Verbandes

01 / 344 01 01

Montag - Freitag: 0730 - 1730

Keine Rückforderung von Ausbildungskosten

Keine Rückforderung von Ausbildungskosten bei Austritt aus dem Arbeitsverhältnis wegen Mutterschaft

Der OGH (Oberste Gerichtshof) hat nun über eine versuchte Rückforderung von bezahlten Ausbildungskosten  des Arbeitgebers entschieden. Eine Mitarbeiterin hatte ein Ausbildung begonnen und hat ihre Arbeit auf Grund der Mutterschaft abgebrochen.

OGH hat hier eine Gesetzeslücke festgestellt

Durch das Gericht wurde festgestellt, dass in diesem Bereich das Gesetz nicht ausreichend formuliert ist, aber im Sinne der vorliegenden ähnlichen Regelungen im Zuge der Mutterschaft gegen das Unternehmen entschieden. Die Mutter muss daher den Betrag nicht zurückzahlen.

 

Link:

http://ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/keine-rueckforderung-von-ausbildungskosten-bei