Konsumenteninformation
des Verbandes

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Kostenlose Handyübernahme

Vertrag gekündigt – Was passiert mit dem Handy?

Viele Konsumenten glauben, dass wenn sie einen Vertrag kündigen, indem sie ein Handy erworben haben, dieses dann ausbezahlen müssen – dem ist nicht so. Kunden die aufgrund einer Vertragsänderung/ -kündigung, das Sonderkündigungsrecht nützen, können das im Vertrag günstig angekaufte Handy ohne zusätzliche Kosten behalten!

Wichtig!

Sogar bei einer vereinbarten Mindestvertragsdauer, fallen dem Konsumenten keine Mehrkosten an und das Endgerät darf kostenlos übernommen werden! Ebenso muss ein Kunde im Moment des In-Kraft-Tretens einer Veränderung informiert und mit dem Zusatz hingewiesen werden, dass er die Möglichkeit hat bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen!

weitere Links:

http://futurezone.at/digital-life/drei-handys-koennen-bei-kuendigung-behalten-werden/81.417.173

http://help.orf.at/stories/1744701/

http://www.tt.com/home/8863531-91/3—rtr-handys-können-bei-kündigung-kostenlos-mitgenommen-werden.csp