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Krankenstand – Rechte und Pflichten

Krankenstand – Rechte und Pflichten

Was es zu beachten gilt: Die Krankmeldung muss unverzüglich, das heißt aus arbeitsrechtlicher Sicht “ohne schuldhaftes Verzögern” erfolgen, da widrigenfalls der mögliche Verlust der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber droht. Der Arbeitgeber ist weiters berechtigt, im Einzelfall bereits ab dem ersten Tag der Krankmeldung einen Nachweis in Form einer Bestätigung der Krankenkasse oder des Amts- oder Gemeindearztes zu verlangen. Ein Versäumnis dieser Pflicht kann ebenfalls den Verlust der Entgeltfortzahlung zur Folge haben. Während des Krankenstandes hat man sich so zu verhalten, dass die Arbeitsfähigkeit schnellstmöglich wiederhergestellt wird. Über die Erreichbarkeit während des Krankenstandes entscheidet der Einzelfall in Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Krankheitsbildes des Arbeitnehmers.

 Ein wichtiger Tipp aus der gelebten Praxis

Sie haben sich irgendwie noch an ihren Arbeitsplatz geschleppt und fühlen sich nicht gut, sodass Sie sich letztlich doch entscheiden, zum Arzt zu gehen. Ihrem Arbeitgeber teilen Sie mit, dass Sie für den Fall, dass Sie nach dem Arztbesuch nicht wieder zur Arbeit erscheinen, im Krankenstand seien.

Laut gängiger Rechtsprechung reicht diese Vorgangsweise nicht als Krankmeldung. Daher unbedingt nach dem Arztbesuch ausdrücklich krank melden.

 link: http://derstandard.at/2000024384918/Rechte-und-Pflichten-im-Krankenstand