OGH Urteil “enteignet” Eigentümer
OGH Urteil “enteignet” Eigentümer
Auf Grund eines Urteiles des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2011 droht nun endgültig vielen Eigentümern ein böses Erwachen. Flächen, die man zwar gekauft hat, aber nicht im Grundbuch eingetragen worden sind, werden ab 22.11.2014 in vielen Fällen Allgemeingut. So können bei Garagenplätzen und Kellern schnell Probleme entstehen.
Nach Möglichkeit noch vor dem 22.November handeln
Als Betroffener sollte man unbedingt noch vor dem 22.11.14 handeln und nach Möglichkeit die Eintragung ins Grundbuch erwirken lassen.
Link:
http://noe.orf.at/news/stories/2675737/