Privatkonkurse nicht immer möglich
Privatkonkurse nicht immer möglich
Viele Überschuldete sehen trotz der grundsätzlichen Möglichkeit eines Privatkonkurses einem Schrecken mit Ende entgegen. Den die Schuldenhöhe ist insgesamt oft schon so hoch, dass nicht einmal die vom Gesetz geforderten 10% der Gesamtsumme innerhalb von 7 Jahren abbezahlt werden kann.
Zahlungsplan oder Abschöpfung
Zwei verschiedene Möglichkeiten bestehen im Zage eines Konkursverfahrens. Zum einen kann der Schuldner mit den Gläubigern eine Quote aushandeln. Zum anderen besteht die Möglichkeit des Abschöpfungsverfahrens. Dabei wird der Schuldner 7 Jahre lang auf das Existenzminimum gepfändet. Die Schuldbefreiung am Ende dieses Verfahrens erhält er aber nur, wenn dabei 10% der offenen Beträge bezahlt werden konnten. Dies gelingt aber vielen nicht, und somit bleiben sie dann trotz Konkurs dauerhaft auf ihren Schulden sitzen.
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