Rechtsanwaltskammer streicht Erstberatungen
Rechtsanwaltskammer streicht Erstberatungen
Rechtsanwaltskammer streicht “vorübergehend” ab 1. November ihre kostenlosen Erstberatungen in den Bezirksämtern. Bis zur Wiedereinführung der “Ersten Anwaltlichen Auskunft” wird auf die Amtstage der Gerichte verwiesen. Grund sei die seit Jahren nicht erfolgte Inflationsanpassung der Tarife.
Tarifstreit wird auf dem Rücken der Konsumenten ausgetragen
Die niederschwelligen Erstberatungen in den Bezirksämtern sind sehr gefragt, sodass in der Folge versucht wird, diese Lücke selbst zu schließen oder bei Bürgeranfragen persönlich Anwälte, welche diesen kostenlosen Service trotzdem weiter anbieten, zu vermitteln. Dies wird nicht in allen Bezirken gleich gehandhabt, eine entsprechende Nachfrage ist aber jedenfalls einen Versuch wert.
Alle die bei Zeiten eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden ihre Entscheidung wohl nicht bereuen.
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