Konsumenteninformation
des Verbandes

01 / 344 01 01

Montag - Freitag: 0730 - 1730

Reiseversicherungen

Irreführende Formulierungen bei Reiseversicherungen

Als Reiseversicherung werden Versicherungen bezeichnet die innerhalb einer Reise abgeschlossen werden, wie zum Beispiel:

– Reiseunfallversicherung
– Reiseumbuchungsversicherung
– Reisegepäckversicherung

Wieder und wieder passiert es Reisenden, die eine Versicherung abschließen, dass diese den Schaden dann doch nicht übernimmt. Oft sind Versicherungen sehr irreführend und nicht deutlich genug für eine Konsumenten geschrieben.

Schadensfall ohne Deckung

Ein Beispiel:
Herr S. verpasst im Ausland seinen Flug, wegen einer Verspätung des Zuges zum Flughafen. Er kauft sich ein neues Ticket nach Wien, ohne Sorgen betreffend der Erstattung, weil er zum Glück diesbezüglich eine Versicherung abgeschlossen hat. Als er jedoch den Schadensfall einreicht, wird ihm erklärt, dass der extra gekaufte Flug nach Wien, welchen Herr S. besorgen musste weil er den vorherigen verpasst hatte, nicht erstattet wird! Es kam aber zum Glück zu einer Entschädigung wegen irreführender Formulierung.

Vor dem Abschließen einer Reiseversicherung, sollte man sich immer genauesten informieren, für welche Schäden diese dann wirklich aufkommt.

weitere Links:

http://help.orf.at/stories/1737088/

http://www.krone.at/Ombudsfrau/Reise_fuer_Versicherung_Beteiligung_an_Unruhen-Trip_nach_Istanbul-Story-374423

http://derstandard.at/1363708870937/Tipps-fuer-passende-Reiseversicherungen