Konsumenteninformation
des Verbandes

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Rücktrittsrecht beim Online-Kauf

Rücktrittsrecht im Onlinehandel

Im Onlinehandel besteht das Problem, dass man die Ware nicht sofort aus- oder anprobieren kann. Aus diesem Grund hat jeder Konsument ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. In dieser Zeit kann der Konsument   ohne Begründung vom Kauf zurücktreten.

Vielen Kunden ist aber nicht bewusst, was im Rahmen des Ausprobierens zulässig ist.

Was erlaubt ist und gesetzliche Ausnahmen

Auf jeden Fall besteht keine Wertminderung, wenn man sich Kleidung bestellt und diese anprobiert. Genauso ist es selbstverständlich, dass wenn sich ein Kunde ein Fahrrad aus dem Internet bestellt, derjenige eine Probefahrt machen kann.

Nur durch das Ausprobieren der Ware kann der Konsument feststellen, ob es sich um das Produkt handelt was er haben wollte oder nicht.

Die Ausnahmen:
– nach Kundenwunsch angefertigte Ware
– schnell Verderbliches
– bestimmte Dienstleistungen
– CD’s, DVD’s und Computersoftware
– Zeitungen und Zeitschriften
– Ware die aus hygienischen Gründen nicht zurückgeschickt werden kann

weitere Links:

http://help.orf.at/stories/1742594/