Zahlscheingebühren
Verbot für Zahlscheingebühren
Der oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass auch in der Versicherungsbranche keine Zahlscheingebühr verlangt werden darf! Der Ausschluss gilt für alle Zahlungen die seit dem 1. November 2009 getätigt wurden. Die bezahlten Gebühren dürfen zurückverlangt werden, egal ob eine Versicherung abgeschlossen wurde!
Langer Kampf
Angefangen hat es 2011, da wurde schon gegen die Generali wegen der Zahlscheingebühr geklagt. 2013 musst der oberste Gerichtshof das Verfahren einstellen, weil das Europäische Gerichtshof die Bearbeitung der Grundsatzentscheidung zur Zahlscheingebühr noch nicht abgeschlossen hatte. Nun wurde es genehmigt: Sondergebühren, die Versicherungen für das Bezahlen mit Zahlschein oder Online-Banking verlangen, sind nicht berechtigt!
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